Statuten der Ecuavision
1) Name und Rechtspersönlichkeit
2) Vereinsziele
3) Mitgliedschaft
4) Die Organe
Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Kontrollstelle.
Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Budget.
Genehmigung des Protokolls der letzten GV.
Déchargenerteilung an Vorstand und Revisoren.
Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes oder einzelner Mitglieder.
Beschlussfassung über Statutenänderungen.
Beschlussfassung über den Verwendungszweck der Gelder gemäss Kapitel 6.
Festsetzung der Mitgliederbeiträge aller
Mitgliederkategorien.
Der Vorstand besteht aus bis zu 5 stimm- und wahlberechtigten Mitgliedern.
Der Vorstand wird jedes Jahr durch die Generalversammlung gewählt bzw. bestätigt. Der Rücktritt ist bis zum 28. Februar dem
Vorstand schriftlich bekanntzugeben und der Zurücktretende hat seinen möglichen Nachfolger bis zur nächsten GV einzuarbeiten.Vorzeitig ausscheidende Mitglieder kann der Vorstand von sich aus für den Rest der Amtsdauer ersetzen.
Er bereitet die GV vor.
Er bestimmt, wer in administrativen und finanziellen Angelegenheiten unterschriftsberechtigt ist.
Er ist verpflichtet, der GV ein Jahresbudget vorzulegen.
Er ist verpflichtet, der GV einen Antrag für den Verwendungszweck der Gelder vorzulegen.
Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach innen und aussen
Die Finanzierung
Die Einnahmen des Vereins bestehen hauptsächlich aus den Mitglieder- und Gönnerbeiträgen. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und ist bestrebt, die administrativen Kosten so gering wie möglich zu halten.
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jegliche persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen
Verwendung der Gelder
Die vom Verein eingenommenen Gelder kommen grundsätzlich den Indígenas in Ecuador gemäss den Vereinszielen zugute. Der Vorstand bestimmt den Verwendungs-Zweck, den Verwendungs-Zeitpunkt und die Höhe der Gelder in Einklang mit den Vereinszielen während des laufenden Vereinsjahres. Der Vorstand verpflichtet sich, die Verwendung der Gelder mit Sorgfalt und zur besten Unterstütung der Vereinsziele zu wählen.
Die Auflösung des Vereins
Der Antrag zur Auflösung des Vereins kann nur von mindestens 1/3 der stimm- und wahlberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Auflösung kann nur an einer ordentlichen oder ausserordentlichen GV erfolgen, wobei mindestens 2/3 der stimm- und wahlberechtigten Mitglieder zustimmen müssen.Bei der Auflösung des Vereins fällt dessen Vermögen zugunsten der ‚Fundación para los indìgenas del Ecuador‘.
Allgemeine Bestimmungen
Das Vereinsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März.
Über alles, was in den Statuten nicht festgehalten ist, kann der Vorstand entscheiden.
Statutenerstellung
Diese Statuten ersetzen alle früheren Statuten und treten nach Annahme an der Gründungsversammlung vom 1. Oktober 2011 in Kraft.
Unterschriftenblatt
Die Statuten werden vom Präsidenten und der Protokollführerin unterschrieben.
Ecuavision